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Zentrale Zollabwicklung

Zentrale Zollabwicklung

„Die Tücke liegt im Detail beim vereinfachten mitgliedstaatenübergreifenden Ausfuhrverfahren (Zentrale Zollabwicklung – ZZA)

Zollprofis wissen: Seit dem EU-up-date vom 01.07.20 kann das
vereinfachte mitgliedstaatenübergreifende Ausfuhrverfahren der ZZA nur noch elektronisch über das EU-Trader-Portal beantragt werden!Notwendig für diese UZK-konforme Bewilligung des vereinfachten

EU Traderportal
EU Traderportal

Ausfuhrverfahrens ist eine gültige EORI-Nr. und ein damit beantragtes EU-Nutzerkonto.

Die Zuweisung der EORI-Nr. und des Nutzerkontos werden bei der Generalzolldirektion, Direktion II, Team Stammdatenmanagement – Dienstort Dresden beantragt. Im EU-Trader-Portal sind daneben die Teilbereiche „Antragsteller Information“ und „Antrag (allgemeine Informationen)“ vergleichsweise einfach zu vervollständigen. Der letzte Bereich „Antrag (spezielle Informationen)“ hat es jedoch in sich:

Systemseitige Vollständigkeits- und Schlüssigkeitskontrollen setzen hier fundierte Zollkenntnisse voraus. Ansonsten können die einzelnen Fragen und ggf. mögliche Fehlermeldungen nicht UZK-gerecht beantwortet werden. Eine anschließende Zollbearbeitung würde dadurch schlicht unmöglich!

Gut, daß es dafür Zollprofis gibt ;-).

Tags: Zoll-News, Zolloptimierung

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