„Die Tücke liegt im Detail beim vereinfachten mitgliedstaatenübergreifenden Ausfuhrverfahren (Zentrale Zollabwicklung – ZZA)
vereinfachte mitgliedstaatenübergreifende Ausfuhrverfahren der ZZA nur noch elektronisch über das EU-Trader-Portal beantragt werden!Notwendig für diese UZK-konforme Bewilligung des vereinfachten
Ausfuhrverfahrens ist eine gültige EORI-Nr. und ein damit beantragtes EU-Nutzerkonto.
Die Zuweisung der EORI-Nr. und des Nutzerkontos werden bei der Generalzolldirektion, Direktion II, Team Stammdatenmanagement – Dienstort Dresden beantragt. Im EU-Trader-Portal sind daneben die Teilbereiche „Antragsteller Information“ und „Antrag (allgemeine Informationen)“ vergleichsweise einfach zu vervollständigen. Der letzte Bereich „Antrag (spezielle Informationen)“ hat es jedoch in sich:
Systemseitige Vollständigkeits- und Schlüssigkeitskontrollen setzen hier fundierte Zollkenntnisse voraus. Ansonsten können die einzelnen Fragen und ggf. mögliche Fehlermeldungen nicht UZK-gerecht beantwortet werden. Eine anschließende Zollbearbeitung würde dadurch schlicht unmöglich!
Gut, daß es dafür Zollprofis gibt ;-).