Wie Sie eine Zollprüfung problemlos überstehen!
Wenn eine Beamter des amtlichen Zollprüfungsdienst vor Ihrer Tür steht, kann dieser „Besuch“ bei Ihnen als benannte Ansprechperson für Zollangelegenheiten in Ihrem Unternehmen eine gewisse Anspannung erzeugen. Die Wahrscheinlichkeit, daß Ihr international tätiges Unternehmen auch eines Tages einer offiziellen Prüfung unterzogen wird, ergibt sich zwangsläufig aus den aktuellen gesetzlichen Vorgaben. Wie Sie sich optimal auf eine solche Prüfungssituation einstellen, damit Ihnen ein negatives Prüfungsergebnis nicht in Erinnerung bleibt, schreibe ich Ihnen in kurzen und knappen Beiträgen hier.
Vorbereitung ist die halbe Miete!
- Führen Sie regelmäßig interne Kontrollen und Dokumentationen durch, da eine Zollprüfung bis zu drei Jahre zurückliegende Import- wie Exportsachverhalte umfassen darf. So können Sie sicherstellen, daß es keine unauffindbaren Sachverhalte gibt.
- Überprüfen Sie regelmäßig die nachfolgenden Punkte:
– Alle relevanten Drittlands-Sachverhalte und die dazugehörigen Sachverhaltsunterlagen in Ihrem ERP-System erkennbar und prüfungssicher archiviert?
– Können Sie Drittlands-Sachverhalte und die dazugehörigen Unterlagen vollständig und nachvollziehbar erklären?