Die aktive Veredelung
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Das Zollverfahren „Aktive Veredelung nach UZK“ gehört zu den “bewilligungsabhängigen besonderen Zollverfahren”. Drittlandswaren als sog. “Nicht-Unions-Waren” werden ohne Erhebung von Eingangsabgaben (Zölle und Einfuhrumsatzsteuer) eingeführt, veredelt und anschließend wieder in…
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