Aktive Veredelung

Die aktive Veredelung

Das Zollverfahren „Aktive Veredelung nach UZK“ gehört zu den „bewilligungsabhängigen besonderen Zollverfahren“. Drittlandswaren als sog. „Nicht-Unions-Waren“ werden ohne Erhebung von Eingangsabgaben (Zölle und Einfuhrumsatzsteuer) eingeführt, veredelt und anschließend wieder in…
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